PPWR – Die neuen Pflichten im Verpackungsrecht

Frank Kurrat · Interzero / Repasack

Redaktionell geglättete Mitschrift · Nicht am Ton geprüft · Sprecher automatisch erkannt oder redaktionell zugeordnet

Sprecher wurden soweit möglich redaktionell zugeordnet; übrige Nummern und Zeitmarken gelten nur für diese Aufnahme. Öffentliche Anmoderation, Vortrag und sachliche Fragerunde. Einzelne Passagen wurden auf Wunsch des Redners sowie reiner Beifall und Foliensteuerung ausgelassen. Rechtliche Einordnungen, Fristen, Prognosen und Begriffsverwendungen sind Aussagen der Sprecher und nicht unabhängig rechtlich geprüft.

  1. Moderation

    Ich begrüße Herrn Kurrat von Interzero Repasack.

  2. Moderation

    Er kommt mit dem Thema PPWR. Unsere Rundschreiben dazu haben viele Anrufe und E-Mails ausgelöst. Ich bin gespannt, welche Erleichterungen Sie uns zeigen können.

  3. Frank Kurrat

    Ich komme mit einem etwas

  4. Frank Kurrat

    ungeliebten Thema, wie ich feststellen muss. Gesetzliche Vorgaben sind selten angenehm. Es geht darum, dass Sie sich im Markt regelkonform verhalten können. Über die Notwendigkeit der Gesetzgebung im Zusammenhang mit dem Klimawandel kann man diskutieren.

  5. Frank Kurrat

    Schauen wir an, was unter dem Begriff PPWR zusammengefasst ist. Mein Name ist Frank Kurrat. Ich bin seit 30 Jahren in der Interzero-Gruppe tätig, unter anderem als Geschäftsführer der Repasack. Heute bin ich als Direktor vorwiegend für die politische Arbeit des Unternehmens zuständig.

  6. Frank Kurrat

    Interzero hat rund 2.000 Beschäftigte weltweit, vor allem in Deutschland und Europa, und ist mit einem Komplettangebot in zehn Ländern vertreten. In Europa sind wir dort vor Ort, wo es um die Übernahme von Hersteller- beziehungsweise Erzeugerpflichten geht. Unter Circular Solutions verstehen wir, gewerbliche und private Verpackungen im Kreislauf zu führen. Die gesammelten Materialien können aufbereitet und wiederverwertet werden. Wir sind früh in die Sortierung und Verwertung von Kunststoffen eingestiegen und stellen der Industrie Rezyklate für Produkte und Verpackungen zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der PPWR gewinnen diese an Bedeutung; ab 2030 sollen Rezyklatquoten für Verpackungen erfüllt werden.

  7. Frank Kurrat

    Ich möchte die Kernbotschaften vermitteln: Wo stehen wir heute, was gilt bereits seit dem 12. August dieses Jahres und wie geht es weiter? Die Fragen sind je nach Unternehmen sehr unterschiedlich, etwa bei Maschinenherstellern, Exporteuren oder Onlinehändlern. Individuelle Fragen können wir im Anschluss besprechen.

  8. Frank Kurrat

    Wir bieten EPR-Lösungen an. EPR steht für Extended Producer Responsibility, die erweiterte Herstellerverantwortung. Wer beispielsweise Verpackungen oder Elektrogeräte produziert oder in Verkehr bringt, kann je nach Rolle Pflichten haben – als Hersteller, Vertreiber, Importeur oder Onlinehändler. Solche Pflichten übernehmen wir. Bisher gab es in Europa einen Flickenteppich nationaler Gesetze. Für Unternehmen, die international handeln, ist es schwierig, wenn für dasselbe Produkt in jedem Land andere Pflichten gelten. Die PPWR soll das harmonisieren. Anders als die früheren Rahmenrichtlinien ist sie eine europäische Verordnung, bei deren Ausgestaltung weniger nationaler Spielraum bleibt. Andernfalls würden wir den Wettbewerb in Europa

  9. Frank Kurrat

    behindern. Die PPWR soll zur Harmonisierung beitragen und ist entsprechend in Kraft getreten.

  10. Frank Kurrat

    Klären Sie zunächst Ihre Rolle. Die PPWR verwendet verschiedene Begriffe, darunter Erzeuger, Importeur, Händler und Hersteller; sie haben in der Kette unterschiedliche Pflichten. Produziere ich etwas, kaufe ich Verpackungen ein oder füge ich etwas hinzu? In Ihrer Branche werden beispielsweise Papiersäcke oder andere Behältnisse gekauft und befüllt. Der Produzent des Packmittels hat ebenfalls Pflichten, etwa beim Schadstoffgehalt. Klären Sie daher, welche Rolle Sie einnehmen und welche Pflichten daraus folgen. Grob gesagt ist der Erzeuger einer Verpackung dafür verantwortlich, das Packmittel verkehrsfähig herzustellen. Als Beispiel nenne ich PFAS. Für nationale Pflichten wie Registrierung, Mengenmeldung und Bezahlung eines Systems ist nicht dieser Erzeuger zuständig; das

  11. Frank Kurrat

    übernimmt typischerweise der Hersteller. Beide Rollen können auch zusammenfallen. Grob trenne ich: Der Erzeuger ist für das Packmittel verantwortlich, der Hersteller unter anderem für Rücknahme und deren Finanzierung. Die Grafik der Zentralen Stelle Verpackungsregister zeigt Veränderungen durch die Herstellerdefinition. Händler können etwa bei Eigenmarken selbst in die Pflicht kommen. Bezieht ein Händler Waren aus dem Ausland und hat das Unternehmen keinen Sitz in Deutschland, kann der deutsche Importeur oder Händler in die Herstellerverpflichtung rutschen und die Verpackung im heimischen Markt anmelden.

  12. Frank Kurrat

    Welche Rolle habe ich bei Papiersack, Big Bag oder Einwegpalette? Habe ich sie eingekauft oder bestimmt, wie verpackt wird? Dann kann ich auch Erzeuger sein. Klären Sie Ihre Rolle und die damit verbundenen Pflichten. Erzeuger und Hersteller haben unterschiedliche Verantwortlichkeiten.

  13. Frank Kurrat

    Innerhalb der Rolle ist zu klären, welche Verpackung vorliegt: Verkaufs-, Um- oder Transportverpackung. Wo fällt der Abfall an – gewerblich oder privat? Das Gesetz enthält dazu Definitionen, etwa für Handwerksbetriebe.

  14. Frank Kurrat

    Für Erzeuger kommt irgendwann eine Kennzeichnungspflicht hinzu. Bei Herstellern geht es unter anderem um Registrierung, etwa bei der Zentralen Stelle, um die Ermittlung der in Verkehr gebrachten Mengen und um die Systembeteiligung im In- oder Ausland. Dritte können solche Aufgaben übernehmen.

  15. Frank Kurrat

    Das müssen Sie zusätzlich im europäischen Kontext sehen. Könnten Sie auch Importeur sein? Beziehen Sie Waren, Fertigprodukte oder Zutaten aus dem Ausland? Hat dieses Unternehmen in Deutschland keinen Sitz, kommen Sie gegebenenfalls auch in die Erzeugerrolle hinein. Das ist zu prüfen. Es gibt weitere Leitfäden, um sich einzulesen.

  16. Frank Kurrat

    Die Konformität einer Verpackung muss sichergestellt werden. Wer welchen Teil sicherstellt, ist unterschiedlich. Das mündet in einer Konformitätserklärung und später in technischer Dokumentation. Vereinfacht enthält sie Informationen über Herstellung und Material der Verpackung sowie die beteiligten Unternehmen. Dafür bietet sich aus meiner Sicht eine digitale Kennzeichnung an, idealerweise ein erweiterbarer QR-Code – je nach Verpackung auf ihr selbst oder möglicherweise auf Begleitpapieren beziehungsweise einer Website.

  17. Frank Kurrat

    Wenn wir auf die Zeitachse der PPWR schauen:

  18. Frank Kurrat

    Bei der Konformität geht es zum Beispiel um gefährliche Stoffe wie PFAS bei Lebensmittelkontakt; dies gilt seit dem 12. August dieses Jahres. Anforderungen an Recyclingfähigkeit folgen später, der Rezyklatgehalt frühestens ab dem 1. Januar 2030. Biobasierte Verpackungen, Kompostierbarkeit, Verpackungsminimierung und wiederverwendbare Verpackungen werden ebenfalls eine Rolle spielen. Die Zeitachse zeigt, ab wann Anforderungen gelten. Am 30. Oktober ist seit dem 12. August bereits die Bewertung der Verpackung und die Konformitätserklärung erforderlich; auch Registrierung und Mengenmeldung beim Hersteller seien seitdem zu erfüllen.

  19. Frank Kurrat

    Weitere Pflichten folgen 2028 und 2029; die Zeitachse der PPWR reicht bis 2040. Ich erwarte aufgrund der Erfahrungen in den nächsten Jahren Anpassungen. Deutschland und Österreich sind nach meiner Beobachtung weit fortgeschritten, während in manchen anderen europäischen Ländern Registrierung oder Systeme noch nicht eingerichtet sind. Unternehmen sollten dennoch prüfen und dokumentieren, was sie getan haben und welche Lösungen verfügbar waren. [Redaktion: Aussagen zu Pflichten und behördlicher Bewertung sind Sprecherangaben und nicht unabhängig rechtlich geprüft.]

  20. Frank Kurrat

    Als weiteren Punkt außerhalb der PPWR nenne ich die EMVO [Bezeichnung im automatischen Transkript nicht sicher erkannt]. Dabei geht es um Werbeaussagen:

  21. Frank Kurrat

    Zu viele Aussagen sind inhaltsleer oder nicht nachvollziehbar. Solche Aussagen sollen eingeschränkt werden. In unserem eigenen Unterclaim steht beispielsweise noch „Zero Waste Solutions“.

  22. Frank Kurrat

    Verpackungen im Kreislauf zu führen ist sicherlich ein guter Ansatz, aber der Begriff „Zero Waste Solutions“ wird nicht überleben können. Wir sind noch mit unseren Juristen in der Ausgestaltung. Ich habe ihn heute noch stehen lassen. Sie sehen, dass Sie solche Aussagen beweisen müssen. Wenn Menschen durch Ihre Produkte wachsen oder gesünder werden, müssen Sie das gut belegen.

  23. Moderation

    Vielen Dank, Herr Kurrat. Viele Punkte

  24. Moderation

    machen wir seit Jahren: Normalerweise ist ein Betrieb bereits an einem Entsorgungssystem beteiligt und zahlt dafür. Neu ist insbesondere die Konformitätserklärung.

  25. Moderation

    Man kann darüber streiten, ob sie nur Bürokratie ist. Ich halte sie für relativ leicht zu erstellen, wenn die Vorlieferanten die nötigen Informationen bereitstellen. Gerade daran hakt es noch, auch wenn es langsam besser wird. Wir stellen die Verpackung nicht selbst her, sondern befüllen sie und sind auf die Vorlieferanten angewiesen. Welche Erfahrungen haben Sie?

  26. Frank Kurrat

    Das ist auch meine Erfahrung. Vorlieferanten sind nicht immer rechtzeitig vorbereitet. Der Gesetzgeber hat sich an manchen Stellen viel Zeit gelassen; das deutsche Verpackungsdurchführungsgesetz hat lange gebraucht. Im Omnibusverfahren wird derzeit auch über eine mögliche Kleinmengenregelung diskutiert. Nach meinem letzten Stand geht es um Unternehmen mit …

  27. Moderation

    Mit zehn Tonnen.

  28. Frank Kurrat

    Die Tonnage ist nach meinem Stand aus dem Vorschlag genommen und derzeit durch Mitarbeiterzahl und Umsatz ersetzt worden.

  29. Frank Kurrat

    Das macht es nicht unbedingt leichter, ein solches Gesetz zu vollziehen. Ich persönlich hätte begrüßt, es rein an einem Verpackungsgewicht festzumachen. Bei Mitarbeiterzahl und Umsatz stellen sich Fragen: Wie werden Leih- und Zeitarbeiter bewertet, welcher Umsatz zählt? Das Grundgerüst steht, aber die Konformität hat sich relativ spät herausgestellt, ebenso der Anspruch an die Dokumentation. Wir sagen: „Ihr beschließt das, dann legt uns einen Zettel hin, den wir ausfüllen.“ Aber dieser Zettel existiert nicht. Wie soll ich eine Konformität erklären, ohne einen rechtlichen Rahmen zu haben? Den gibt es immer noch nicht. Es gibt Muster. [Redaktion: Die anschließende Wortmeldung verweist auf die in der PPWR enthaltenen Vorgaben. Die vorstehende Kritik gibt die Aussage des Redners wieder.]

  30. Moderation

    Ich glaube, im Anhang der PPWR steht, was enthalten sein muss.

  31. Moderation

    Daran orientiere ich mich.

  32. Frank Kurrat

    Das ist eher frei formuliert. Eine Anleitung oder ein Formular würde zu einem gemeinsamen Verständnis beitragen. Das Forum Rezyklat bietet eine Vorlage. Für Unternehmen, die die Konformität vollständig erstellen müssen, gibt es inzwischen auch Werkzeuge. Unser eigenes Tool führt durch die erforderlichen Verpackungsdaten und erstellt daraus eine Konformitätserklärung. Den Hinweis darauf ergänze ich in der Präsentation.

  33. Frank Kurrat

    Es bleibt ein sich entwickelndes Thema. Persönlich erwarte ich in den nächsten zwei bis drei Jahren weitere grundlegende Veränderungen aufgrund der Erfahrungen der Länder.

  34. Frank Kurrat

    Diskutiert wird auch ein harmonisierter Registrierungsprozess statt einzelner Registrierungen in jedem Land. Es gibt viele Initiativen von Industrie und Wirtschaftsverbänden. Wir wollen Regelungen einfach und für alle gleich halten. Ihr Markt ist vielleicht

  35. Frank Kurrat

    bei Ihren Produkten weniger stark von Importen aus Fernost abhängig; ich kenne ihn nicht genau, bitte korrigieren Sie mich. Die Elektroindustrie hat damit größere Herausforderungen. Einheitliche europäische Regeln können hier helfen.

  36. Publikum

    Warum macht das nicht der Hersteller für uns? Wir zahlen mehr für die Säcke oder die Verpackung, und der Hersteller übernimmt es.

  37. Publikum

    Der Papierhersteller.

  38. Publikum

    Ja, für uns alle.

  39. Frank Kurrat

    Diese Diskussion ist so alt wie die um das nationale Verpackungsrecht. Einen solchen Ansatz gab es nach meiner Erinnerung bereits 1991 unter Klaus Töpfer.

  40. Frank Kurrat

    Derjenige, der Packmittel herstellt, weiß nicht, wo seine Verpackung anfällt und welchen Zweck sie erfüllen wird. Wir unterscheiden zwischen Gewerbeverpackung und Haushaltssystem, also unterschiedlichen Kostenträgern. Wenn ich einen Papiersack produziere und einem Kunden liefere, weiß ich nicht, ob er ihn in Deutschland vertreibt oder exportiert. In welchem Land bin ich dann der Verpflichtete? Das könnte der Packmittelhersteller nur nach Rücksprache mit dem Vertreiber klären: „Ich habe dir hundert Säcke geliefert. Wo hast du sie hingeliefert?“ Der Vollzug würde daran scheitern. Deshalb hat man diese Pflicht nicht dem Erzeuger von Glasflaschen oder Papiersäcken zugewiesen. Das wurde früh diskutiert. 1989 gab es die europäische Rahmenrichtlinie, 1991 dann die deutsche Verpackungsverordnung; jetzt ist es das Verpackungsgesetz. Man hat diesen Ansatz aus Gründen der Nichtpraktikabilität verworfen. [Redaktion: Historische Jahresangaben aus der Rede sind nicht unabhängig geprüft.]

  41. Frank Kurrat

    Der Gedanke

  42. Frank Kurrat

    kommt immer wieder auf, aber in einem Weltmarkt wird das schwieriger.

  43. Moderation

    Herr Dr. Ramme.

  44. Dr. Ramme

    Gibt es noch eine Frage aus dem Auditorium?

  45. Dr. Ramme

    Sonst hätte ich eine letzte Frage. Als Müller: Herr Hirschmann hat gesagt,

  46. Dr. Ramme

    die zwei wichtigsten Punkte seien, die Ware zu lizenzieren und jetzt eine Konformitätsbescheinigung zu erstellen; damit sei das Thema zu 90 Prozent abgehakt.

  47. Frank Kurrat

    Wenn Sie ausschließlich die Rolle des Herstellers erfüllen, müssen Sie die Konformität nicht selbst erstellen. Das obliegt dem Erzeuger. Als Hersteller achten Sie darauf, dass die Erklärung vorhanden ist, und bewahren sie auf. Wenn Sie nicht Erzeuger sind, sind Sie nicht verpflichtet, sie zu erstellen.

  48. Dr. Ramme

    Wenn jemand Unterstützung braucht, ruft er beim Müllerbund an.

  49. Moderation

    Die Mühle ist in der Regel beides.

  50. Dr. Ramme

    Wir unterstützen dabei.

  51. Moderation

    Wir haben auch ein Excel-Werkzeug, mit dem man die Erklärung erstellen kann.

  52. Moderation

    Einige haben es bereits für Mehlpackungen ausprobiert, die in den Lebensmitteleinzelhandel gehen. Dort besteht momentan die Frage, ob der Handel die Konformitätserklärungen benötigt. Ich sehe das anders: Aus meiner Sicht muss sie der Behörde vorgelegt werden, wenn sie diese sehen will.

  53. Frank Kurrat

    Das ist keine formalrechtlich zu beantwortende Frage, sondern ausschließlich mit Kräften des Marktes zu begründen.

  54. Dr. Ramme

    Wenn ich eine Kleinpackung nach Österreich an Endverbraucher liefere: Welche besonderen Anforderungen gibt es? Und wie ist es bei gewerblichen Lieferungen, etwa einem Mehlsack? Muss ich mich dort ebenfalls lizenzieren und brauche ich einen Ansprechpartner?

  55. Frank Kurrat

    Wenn Sie Produkte nach Österreich schicken und dort keine eigene Vertretung haben: Die PPWR gilt nicht nur für Verkaufsverpackungen an Endverbraucher, sondern auch für Um- und Gewerbeverpackungen. Die Art der Pflichterfüllung ist unterschiedlich. In Deutschland soll es ab 2028 eine Organisation für Herstellerverantwortung geben,

  56. Frank Kurrat

    die als Sammelsystem zugelassen werden muss. Wir warten auf die Zulassungsprozesse. Auch Repasack ist hier zu nennen; wir nehmen Verpackungen systematisch zurück. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Verpackungen in ein Land exportieren, in dem Sie keine Niederlassung haben,

  57. Frank Kurrat

    und direkt vertreiben, also nicht über einen Händler, sollten Sie prüfen, ob Sie sich dort einem System anschließen müssen. Bei einem Vertrieb über den Handel wäre der Händler zuständig.

Ende des aufgezeichneten Texts bei 29:45.

KI-Chat