BGN erweitert Arbeitshilfen für Mühlen
BGN erweitert Arbeitshilfen für Mühlen
0:00Ein überarbeiteter Leitfaden zum Explosionsschutz ist bereits verfügbar, eine digitale Gefährdungsbeurteilung für Mühlen soll Anfang 2027 folgen. Manuel Gehrke von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe stellte in Volkach Angebote für den betrieblichen Arbeitsschutz vor.

Welche Hilfen lassen sich im Mühlenalltag nutzen? Manuel Gehrke von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stellte bei der Volkacher Müllerei-Fachtagung überarbeitete Fachinformationen und geplante digitale Angebote vor. Er warb dafür, bei Fragen zur Maschinensicherheit oder zum Explosionsschutz die zuständige Aufsichtsperson einzubeziehen.
Bereits erschienen ist der überarbeitete Handlungsleitfaden Explosionsschutz für Getreideverarbeitung, Futtermittelherstellung und Getreidelagerung. Die Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin (FSA) stellt die Ausgabe von Juli 2026 kostenlos als PDF bereit. Gehrke erläuterte, dass der Leitfaden sowohl bestehende als auch neue Anlagen behandelt und bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments hilft. Er umfasst unter anderem Schutzmaßnahmen, Mess- und Regeltechnik sowie Prüfungen. Andere Lösungen bleiben nach seiner Darstellung möglich, wenn sie ein gleichwertiges Schutzniveau erreichen.
Für Anfang 2027 kündigte Gehrke eine digitale Gefährdungsbeurteilung für Mühlen und Mischfutterbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten an. Sie soll im BGN-Extranet verfügbar sein und auch Bereiche wie Mühlenladen und Stromerzeugung berücksichtigen. Betriebe können passende Arbeitsbereiche auswählen und die Dokumentation ausdrucken. Die Vorlagen ersetzen jedoch nicht die Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse: Zusätzliche Gefährdungen des eigenen Betriebs müssen ergänzt werden. Das Explosionsschutzdokument bleibt eine gesonderte Aufgabe.
Ebenfalls für 2027 plant die BGN laut Gehrke einen kurzen Wegweiser zum Arbeitsschutz mit Verweisen auf weiterführende Informationen. Auch die Information zu Silobränden soll überarbeitet werden, unter anderem wegen veralteter Kontaktangaben. Für eine zusätzliche kompakte Hilfe zum Explosionsschutz nannte er noch keinen festen Termin.
Gehrke erinnerte außerdem an das Prämienverfahren der BGN. Es fördert Maßnahmen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Die Prämie beträgt nach den veröffentlichten Bedingungen 25 Euro je rechnerischer Vollarbeitskraft, mindestens jedoch 500 Euro bei erfüllten Teilnahmevoraussetzungen. Gerade kleine Mühlen nutzten das Angebot nach seiner Beobachtung bislang zu wenig. Anträge können über das Extranet gestellt werden; Nachweise über die Maßnahmen bleiben im Betrieb.
In der Fragerunde ging es unter anderem um Prüfpflichten für explosionsgefährdete Anlagen. Gehrke widersprach der Vorstellung, eine bestimmte Tagesleistung allein mache eine Mühle zu einer einfachen Anlage mit erleichterten Prüfanforderungen. Gespräche über mögliche Lösungen liefen weiter; eine pauschale Entlastung sagte er nicht zu.