Nach dem Mühlenbrand: Versicherung und Wiederanlauf prüfen
Nach dem Mühlenbrand: Versicherung und Wiederanlauf prüfen
0:00Nach dem Brand seiner Mühle berichtete Andreas Romberg in Volkach über Schadensbewertung, Versicherungssummen und die Entscheidung gegen einen Wiederaufbau. Seine Erfahrung zeigt, wie wichtig eine realistische Absicherung der Betriebsunterbrechung ist.

Wie lange kann ein Mühlenbetrieb nach einem Brand seine laufenden Kosten tragen? Müller Andreas Romberg schilderte bei der Müllerei-Fachtagung in Volkach, wie er nach der Zerstörung der Romberg-Mühle in Möhnesee-Wippringsen mit dieser Frage und der Schadensregulierung umging. Das Feuer hatte das Gebäude in der Nacht vom 14. auf den 15. Juni 2024 weitgehend zerstört; nach Angaben der Polizei wurde niemand verletzt.
Als ersten Schritt nahm Romberg Kontakt mit seinem Versicherungsmakler auf. Angebote und Maßnahmen stimmte er nach eigener Darstellung mit Makler und Versicherer ab. Für die Bewertung von Gebäude und Betriebsunterbrechung zog er eigene Sachverständige hinzu. Bei der Suche half ihm sein Netzwerk: Er fragte Müller, die bereits einen Brand erlebt hatten, nach Empfehlungen.
Seine Betriebsunterbrechungsversicherung hatte eine Haftzeit von 18 Monaten. Rückblickend hält Romberg das für zu kurz, um eine Mühle wieder aufzubauen. Er empfahl, 24 Monate zu prüfen, wies aber auf die höheren Kosten hin. In der Fragerunde stellte er klar, dass sich die 18 Monate auf die Betriebsunterbrechung bezogen. Kosten und Umfang der Deckung hängen vom jeweiligen Vertrag ab.
Auch die Versicherungssummen sollten nach seiner Erfahrung regelmäßig überprüft werden, besonders nach Erweiterungen und angesichts gestiegener Baukosten. In seinem Fall seien mehrere Positionen nahe an vertraglichen Höchstwerten gewesen. Entscheidend war laut Romberg, dass die Siloanlagen im Vertrag dem Gebäude und nicht der Betriebseinrichtung zugeordnet waren. Er riet dazu, die Vereinbarungen gemeinsam mit dem Makler genau zu lesen und eine mögliche Unterversicherung zu prüfen.
Auch die Kosten für Abbruch und Entsorgung kamen in der Diskussion zur Sprache. Über die Regulierung verständigte sich Romberg nach seiner Schilderung mit dem Versicherer auf einen Betrag zwischen Zeit- und Neuwert.
Die Entscheidung über den Wiederaufbau fiel aus wirtschaftlichen Gründen gegen eine neue Mühle am bisherigen Standort. Romberg berichtete von weniger Bäckerkunden und gestiegenen Frachtkosten für Weizen. Nach dem Brand boten ihm andere Mühlen kurzfristig Hilfe an. Zusammen mit seinem Sohn entschied er, die bereits bestehende Herstellung kundenspezifischer Backmittel und Mischungen weiterzuführen.